Non-Recourse-Finanzierung
Projektfinanzierung
Unter dem Begriff Non-Recourse-Finanzierung, genannt auch Projektfinanzierung, wird die struktuierte Finanzierung einer wirtschaftlich und zumeist rechtlich abgrenzbaren,sich selbst refinanzierenden Wirtschaftseinheit von begrenzter Lebensdauer verstanden. Die Projektfinanzierung bildet damit den Gegenentwurf zum klassischen Unternehmenskredit(Corporate-credit-rating-based-financing).
Die Finanzierungsmittel werden demnach weder in der klassischen Form der auf die Bonität des Bestellers gerichteten Auftragsfinanzierungnoch in Form einer projektbezogenen und direkt auf die Bonität der beteiligten Sponsoren / Investoren abzielenden Finanzierung aufgebracht, sondern in Abhängigkeit von dererwarteten Projektwirtschaftlichkeit sui generis bereitgestellt.
Typischerweise besitzt eine Projektfinanzierung die nachfolgend erläuterten Merkmale:
- Cash-flow-orientierte Kreditvergabe (Cash-flow-related-lending)
- Explizite Risikoteilung (Risk-sharing)
- Bilanzexterne Finanzierung (Off-balance-sheet-financing)
Beispiel:
Bei einer Non-Recourse-Finanzierung dient das Objekt und die daraus resultierenden Mieteinnahme als Sicherheit für die finanzierende Bank. Die Darlehensraten werden somit durch die Mieteinnahmen finanziert. Bei einer Non-Recourse-Finanzierung wird in der Regel eine neue Firma (AG, GmbH, GmbH&Co KG) gegründet die dann bankseitig als Darlehensnehmer auftritt.
Welche Voraussetzungen gibt es ?
Darlehenssumme
- eine Prüfung der Non-Recourse-Finanzierung gibt es erst ab eine Darlehenssumme von EUR 1.000.000,00 = Nettodarlehensbetrag
Beleihungsgrenze
- es ist maximal ein Darlehen bis 60 % des notariellen Kaufpreises der Immobilie möglich.
Eigenkapital
- es muss ein Eigenkapital in Höhe des restlichen notariellen Kaufpreises von mindestens 40 % sowie Eigenkapital für die Nebenkosten vorliegen
Objektarten
- Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäuser, Wohnkomplexe
- Bürokomplexe
- Supermarkt
- Seniorenpflegeheime, Pflegeheime, Altenheime
- Hotels
- Logistikkomplexe
Mieter
- der Mieter, Ankermieter, ist hier ein sehr wichtiger Prüfpunkt. Bei Supermärkten als Beispiel ist es sehr wichtig, wie lange der Mietvetrag noch gilt
- je länger der Mietvertrag noch gültig ist, desto "mehr” kann man auch die anteilige Miete daraus berücksichtigen.
Zinsfestschreibung
- die Zinsfestschreibung wird je nach Sachlage individuell festgelegt